Geflügel

Vorgeschriebene Angaben auf der Verpackung

Geflügel

Eier in Kleinpackungen (bis zu 36 Eier) müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein. Diese Angaben beziehen sich vorrangig auf Eier der Güteklasse A

Güteklasse

Es gibt verschiedene Güteklassen:

Güteklasse

Beschreibung
Güteklasse A
(oder „frisch“
Die meisten im Handel befindlichen Eier tragen die Güteklasse A. Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden („normale“ Konsumeier für private Haushalte).
Güteklasse B
(oder „Eier zweiter Qualität“ oder „deklassiert“)
(bis Ende 2003 Güteklasse C) sind für zugelassene Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie bestimmt.

Kriterien für die Einteilung in die Güteklassen sind der Zustand der Schale und Kutikula, der
Luftkammer, des Eiklars, des Dotters, des Keims sowie der Geruch des Eies.

Haltungsform

Die jeweiligen Haltungsformen der Legehennen müssen bei Eiern der Güteklasse A angegeben werden. Dabei sind folgende Bezeichnungen zulässig, wenn die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt werden:

1. Ziffer Haltungsform
0 – Bio
1 – Freiland
2 – Bodenhaltung
3 – Käfighaltung
Gewichtsklasse

Seit 1996 werden Eier der Güteklasse A nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:

Gewichtsklasse

Beschreibung/Gewicht
XL Sehr groß, 73g und darüber
L Groß, 63g bis unter 73g
M Mittel, 53g bis unter 63g
S Klein, unter 53g
Die Klasse S ist nach unten hin zwar offen, aber in Einzelhandel sind kaum Eier unter 45 g zu finden.

Auf den Verpackungen wird die Gewichtsklasse durch die genannten Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden gekennzeichnet. Die entsprechenden Gewichtsspannen können zusätzlich angegeben werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum und empfohlene Lagerbedingungen
  • Angabe „mindestens haltbar bis“, gefolgt von Tag/Monat und
  • „Verbraucherhinweis: Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten. Im Handel ist eine Kühlung erst ab dem 18. Tag erforderlich.

Packstellennummer

Zum 1. Januar 2005 wurde die Packstellennummer, die obligatorisch auf der Verpackung angegeben werden muss, geändert. Für Deutschland steht nun analog wie beim Erzeugercode auf dem Ei „DE“. Die Packstellennummer dient den zuständigen Kontrollbehörden zur Rückverfolgbarkeit der Eier.

Die neue Packstellennummer hat folgendes Aussehen:
Beispiel: DE-011234 (alt: 201-1234)

  • Das „DE“ ersetzt die bisherige Kennung „2“ für Deutschland.
  • Die ersten beiden Stellen der Ziffernfolge (im Beispiel „01“) stehen für das jeweilige Bundesland, in dem sich die Packstelle befindet. Die Bundesländer haben die gleiche Kennung wie beim Erzeugercode (z.B. 05 für Nordrhein-Westfalen).
  • Die dritte bis sechste Stelle der Ziffernfolge (im Beispiel „1234“) ist die laufende Nummer der Packstelle im jeweiligen Bundesland.
Anzahl der verpackten Eier

Hier ist die Anzahl der Eier anzugeben z.B. „6 frische Eier“.