Die Biologische Bundesanstalt (BBA) erteilt dem Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für ein bestimmtes Produkt eine Zulassung, wenn die wissenschaftliche Prüfung des Mittels ergibt, daß es hinreichend wirksam ist und bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt hat, die nicht vertretbar wären. Dieses Verfahren ist im Pflanzenschutzgesetz geregelt.