ist eine Art Patentschutz für neugezüchtete Sorten von Kulturpflanzen. Im Sortenschutzgesetz ist festgelegt, daß nur der Züchter einer neuen Sorte gewerbsmäßig Saatgut davon erzeugen darf. Neugezüchtete Sorten werden beim Bundessortenamt in Hannover angemeldet, geprüft und zugelassen.
Siehe Zertifiziertes Saatgut.