Der Gesetzgeber verlangt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf einem landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb vom Anwender den Nachweis, daß er mit den Mitteln sachgerecht umgehen kann den sogenannten Sachkundenachweis. Dieser ist ein ganz wesentliches Element der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ (siehe Gesetzliche Regelungen).