sind chemische oder biologische Wirkstoffe zur Bekämpfung von Unkräutern oder Schädlingenund Krankheiten an Pflanzen. Sie stören oder hemmen die Entwicklung der Schadorganismen oder töten sie direkt. Einige Mittel dienen auch der Abschreckung. Ähnliche Wirkstoffe dienen auch dem Vorratsschutz und der Bekämpfung von Hausschädlingen und Lästlingen. Es gibt derzeit weltweit rund 800 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, die jeweils eine spezielle Anwendung haben, häufig nur gegen eng umrissene Gruppen, z. B. Blattläuse. Es dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die gründlich auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen geprüft sind und die bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich sind. Dies ist im Zulassungsverfahren geregelt. Pflanzenschutzmittel müssen laut Gesetz in einem gesonderten Raum gelagert werden und dürfen nicht mit Düngemitteln, Futter- oder Nahrungsmitteln in Berührung kommen. Der Landhandel verkauft Pflanzenschutzmittel und berät den Landwirt bei der Anwendung. Hinweise auf eine sach- und bedarfsgerechte Anwendung sind auch beim amtlichen Warndienst erhältlich.