Jeder Milcherzeuger darf nur eine bestimmte Menge (Kontingent) Milch produzieren; nur diese Menge wird zu dem mit der Molkerei vereinbarten Festpreis abgenommen; für darüber hinaus vermarktete Milch (= Überlieferung) muss der Landwirt sogar eine Abgabe zahlen. Das ist eine Maßnahme im Rahmen der EU-Agrarreform, die die Milch-Überproduktion begrenzen soll. Ab März 2015 fällt die Milchquote weg.