Begrenzte Menge eines Erntegutes, für das eine Preis- und eine Absatz- (=Abnahme)garantie besteht (Interventionspreis). Für den einzelnen Landwirt ergibt sich daraus, daß er nur eine begrenzte Fläche mit der jeweiligen Feldfrucht anbauen darf, weil er darüber hinaus entstehende Erträge nur zu sehr niedrigen Preisen verkaufen kann. Siehe auch Agrarfonds, Agrarreform.

Wenn ein Landwirt Rüben anbauen und diese an eine Zuckerfabrik liefern will, muß er über ein Rübenlieferrecht verfügen. Die Fabrik nimmt eine festgelegte Quote zu einem festgelegten Preis ab. Was der Landwirt darüber hinaus auf seiner Fläche produziert, muß er frei verkaufen und bekommt dafür einen niedrigeren Preis. So ist es sinnvoll, das bestehende Rübenkontingent in den einzelnen Regionen nicht zu überschreiten.