Wenn ein Stoff, z. B ein Pflanzenschutzmittel, für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird, gleichzeitig aber ein Risiko für Mensch und Umwelt besteht, muß der Gesetzgeber dafür sorgen, daß dieses Risiko so klein wie möglich und vertretbar ist. Dafür gibt es Grenzwerte, die nicht nur die unschädliche Dosis angeben, sondern auch Sicherheitsfaktoren berücksichtigen. Trotz aller Einschränkungen (z. B. werden nie alle vorkommenden Arten berücksichtigt) haben sich Grenzwerte als praktisches Instrument des Umgangs mit Chemikalien bewährt.