Ziel beim Gewässerschutz ist es, den Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren. Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn bei sachgerechter Anwendung kein Eintrag in das Grundwasser zu erwarten ist. Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer ist grundsätzlich nicht völlig zu vermeiden, da in der Anwendungssaison Spuren von Pflanzenschutzmittel durch den Wind verdriftet oder nach starken Regenfällen aus dem Feld abgeschwemmt werden können. Es dürfen dabei keine solchen Konzentrationen in den Gewässern entstehen, die die dort vorhandenen Lebensgemeinschaften in unvertretbarer Weise schädigen würden. Zum Schutz der Gewässer existieren behördliche Auflagen, z. B. daß bei der Anwendung ein bestimmter Abstand zum Gewässer eingehalten werden muß.