Zu den klassischen gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zählt die Flurbereinigung. Durch die Zusammenlegung zersplitterter Flurstücke, die Anlage von Wegen und landschaftspflegerische Maßnahmen bei Gehölzen und Gewässern (ökologisches Begleitprogramm) kann die Ackerfläche an die modernen betriebswirtschaftlichen Erfordernisse angepasst und gleichzeitig die ökologische Qualität der Landschaft verbessert werden. Freilich wurden in der Vergangenheit hier schwere Fehler begangen: Streuobstwiesen gerodet, Hecken und Feldgehölze beseitigt, Bäche kanalisiert und verrohrt zum Schaden der Lebewesen der Feldflur. Nun werden sie zum Teil rückgängig gemacht (siehe Ackerrandstreifen, Extensivierung, Feldgehölze)