Nach dem Anteil des Standard-Deckungsbeitrages (Bruttoleistung der einzelnen Betriebszweige abzüglich der variablen Spezialkosten) werden die landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedene Betriebsformen eingeteilt:
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Marktfruchtbetriebe müssen mehr als 50% aus Marktfrüchten – Getreide, Zuckerrüben erwirtschaften.
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Futterbaubetriebe: Hier kommt mehr als 50 % aus dem Futterbau, etwa für Milchviehhaltung und Rindermast.
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Veredlungsbetriebe erwirtschaften mehr als 50% aus der Veredlung, etwa durch Schweinemast oder Geflügelhaltung.
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Dauerkulturbetriebe: Hier entstammt mehr als die Hälfte aus Dauerkulturen – Obst, Wein, Hopfen.
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Gemischtbetriebe: Bei ihnen dürfen weder die Marktfrüchte noch die anderen genannten Betriebsformen mehr als 50 % des Standard-Deckungsbeitrags erbringen.