Nach dem Anteil des Standard-Deckungsbeitrages (Bruttoleistung der einzelnen Betriebszweige abzüglich der variablen Spezialkosten) werden die landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedene Betriebsformen eingeteilt:

  • Marktfruchtbetriebe müssen mehr als 50% aus Marktfrüchten – Getreide, Zuckerrüben erwirtschaften.

  • Futterbaubetriebe: Hier kommt mehr als 50 % aus dem Futterbau, etwa für Milchviehhaltung und Rindermast.

  • Veredlungsbetriebe erwirtschaften mehr als 50% aus der Veredlung, etwa durch Schweinemast oder Geflügelhaltung.

  • Dauerkulturbetriebe: Hier entstammt mehr als die Hälfte aus Dauerkulturen – Obst, Wein, Hopfen.

  • Gemischtbetriebe: Bei ihnen dürfen weder die Marktfrüchte noch die anderen genannten Betriebsformen mehr als 50 % des Standard-Deckungsbeitrags erbringen.