Bei statistischen Erhebungen und betriebswirtschaftlichen Berechnungen werden die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft vielfach zur besseren Vergleichbarkeit auf Arbeitskraft-Einheiten (Ak) umgerechnet. Diese gelten als Maßstab der Beschäftigung im Agrarsektor. Dabei wird die Arbeitsleistung einer mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft im Alter von 16 bis 64 Jahren mit 1,0 Ak, im Alter bis 15 Jahren mit 0,5 Ak und im Alter von 65 und mehr Jahren mit 0,3 Ak bewertet. Teilbeschäftigungen im Betrieb werden mit entsprechenden Bruchwerten berücksichtigt. Tätigkeiten im Haushalt oder im außerbetrieblichen Bereich werden nicht einbezogen.