Seit Jahren steigen in den Ländern der EU die zur Unterstützung der Landwirtschaft nötigen Geldmengen (siehe Agrarfonds). Denn die Landwirtschaft produziert seit langem weit mehr Nahrungsmittel, als sie zu angemessenen Preisen loswerden kann. Die steigenden Überschüsse bedingen hohe Zahlungen an die Landwirte, denn die Produkte werden zu Preisen abgenommen (sogenannte Interventionspreise), die höher als die normalen Marktpreise sind, um die Existenz der Landwirte zu sichern. Zudem müssen die Produkte unter hohen Kosten eingelagert oder beseitigt werden. Daher bemüht man sich, die Interventionspreise zu senken und sie durch Ausgleichszahlungen zu ersetzen; jeder Landwirt kann diese Ausgleichszahlungen beantragen, sie sind aber an bestimmte Auflagen gebunden. Außerdem wurden für bestimmte Produkte Höchstmengen pro Landwirt festgelegt (Kontingente).

Die Gesamtheit dieser agrarpolitischen EU-Beschlüsse (sie wurden im Frühjahr 1992 verabschiedet) nennt man EU-Agrarreform. Sie wird durch flankierende Ma nahmen unterstützt, etwa eine Vorruhestandsregelung für Landwirte, Flächenstillegungen, Hilfen für Aufforstungen landwirtschaftlicher Flächen und für besonders umweltschonende Produktionsverfahren.