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Wissenswertes über die Kennzeichnung von EiernKein anderes Lebensmittel ist so überfrachtet mit gesetzlich
vorgeschriebenen oder freiwilligen Deklarationen. Sowohl verpackte als auch
lose angebotene Eier müssen Angaben zur Güteklasse, Gewichtsklasse,
Haltungsform und zum Mindesthaltbarkeitsdatum
enthalten. Außerdem sind bestimmte Verbraucherhinweise vorgeschrieben, und die
Nummer der Packstelle ist anzugeben. Bei verpackten Eiern muss auf der Packung
zusätzlich der Name und die Anschrift der Packstelle sowie die
Vorgeschriebene Angaben auf der Verpackung:
Vorgeschriebene Angaben auf dem Ei:
Übrigens, unter Eiern versteht der Gesetzgeber Hühnereier in der Schale, die zum Direktverzehr oder zur Verarbeitung durch die Nahrungsmittelindustrie geeignet sind, ausgenommen angeschlagene Eier, bebrütete Eier und gekochte Eier. (Stand März 2005) Übersicht Eierkennzeichnung |
Freiwillige Angaben |
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