Home » Tierhaltung » Eierkennzeichnung

 

Eierkennzeichnung

Bauernhof.net
---Linie---

Wissenswertes über die Kennzeichnung von Eiern

Kein anderes Lebensmittel ist so überfrachtet mit gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Deklarationen. Sowohl verpackte als auch lose angebotene Eier müssen Angaben zur Güteklasse, Gewichtsklasse, Haltungsform und zum Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten. Außerdem sind bestimmte Verbraucherhinweise vorgeschrieben, und die Nummer der Packstelle ist anzugeben. Bei verpackten Eiern muss auf der Packung zusätzlich der Name und die Anschrift der Packstelle sowie die Anzahl der verpackten Eier stehen.

Vorgeschriebene Angaben auf der Verpackung:

Vorgeschriebene Angaben auf dem Ei:

Freiwillige Angaben:

Eier dürfen auch lose verkauft werden. Auch in diesem Fall müssen sie deutlich sichtbar gekennzeichnet werden (Güteklasse, Gewichtsklasse, Kenn-Nummer der Packstelle, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbraucherhinweise). Ab dem 1. Juli 2005 sind auch Eier, die von Direktvermarktern auf örtlichen öffentlichen Märkten angeboten werden, mit dem Erzeugercode zu stempeln.

Übrigens, unter Eiern versteht der Gesetzgeber Hühnereier in der Schale, die zum Direktverzehr oder zur Verarbeitung durch die Nahrungsmittelindustrie geeignet sind, ausgenommen angeschlagene Eier, bebrütete Eier und gekochte Eier.


(Stand März 2005)

Übersicht Eierkennzeichnung | Freiwillige Angaben
Vorgeschriebene Angaben auf der VerpackungVorgeschriebene Angaben auf dem Ei

© WLV + Bauernhof.net 1998-2007

Home
Home
Forum
Forum
Lexikon
Lexikon
Suchen
Suchen
Mail
Mail
Drucken
Drucken
Top
Oben
Back
Zurück