Betriebsform
Nach dem Anteil des Standard-Deckungsbeitrages
(Bruttoleistung der einzelnen Betriebszweige abzüglich der variablen Spezialkosten)
werden die landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedene Betriebsformen eingeteilt:
Marktfruchtbetriebe müssen mehr als 50% aus Marktfrüchten - Getreide, Zuckerrüben
erwirtschaften.
Futterbaubetriebe: Hier kommt mehr als 50 % aus dem Futterbau, etwa
für Milchviehhaltung und Rindermast.
Veredlungsbetriebe erwirtschaften mehr als 50% aus der Veredlung,
etwa durch Schweinemast oder Geflügelhaltung.
Dauerkulturbetriebe: Hier entstammt mehr als die Hälfte aus
Dauerkulturen - Obst, Wein, Hopfen.
Gemischtbetriebe: Bei ihnen dürfen weder die Marktfrüchte noch die
anderen genannten Betriebsformen mehr als 50 % des Standard-Deckungsbeitrags erbringen.
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