Der Pflanzenschutzdienst ist die Organisation auf Länderebene, die für die Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes verantwortlich ist (Pflanzenschutzämter und die Landesanstalten für Pflanzenschutz). Zu den Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes zählen unter anderem die Überwachung der Pflanzenbestände, -vorräte und -erzeugnisse auf Schädlinge, dazu die Pflanzenbeschau, die Aufklärung und Beratung der Landwirte und Gartenbesitzer, der Warn- und Meldedienst, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und -Geräten (zusammen mit der BBA) sowie die Überwachung von Handel und Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln.