nennt man die aus der Agrarproduktion ausgeschiedenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, die nicht zur Besiedelung, für Industrieanlagen oder Verkehrswege verwendet werden. In unserem Klima sind diese Flächen im allgemeinen von Natur aus ganzjährig mit Vegetation bedeckt. Sie können aber auch systematisch begrünt werden. („Grünbrache“), Unter den Begriff Brache fällt auch die sogenannte „Schwarzbrache“, bei der es sich um planmäßig und vorübergehend unbebautes Land innerhalb einer geregelten Nutzung (z. B. Dreifelderwirtschaft) handelt. Angesichts der Überproduktion in verschieden Teilbereichen derAgrarwirtschaft sah sich die Europäische Gemeinschaft 1988 veranlaßt, die Stillegung von Ackerflächen durch Prämien zu fordern (Flächenstillegung). Im Rahmen dieser Aktion, an der sich alle EU-Staaten beteiligen sollen, wird von „Dauerbrache“ (für dauernd) und „Rotationsbrache“ (nur für eine bestimmte Zeit, dann werden andere Flächen brachgelegt) gesprochen.