Vor möglichen Gesundheitsgefahren müssen sich vor allem die Personen schützen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, also Landwirte und Lohnunternehmer. Daher sollten die Anwender beim Umgang mit den unverdünnten Präparaten Handschuhe und einen Baumwollanzug tragen, auch wenn die Pflanzenschutzmittel nicht als gefährlich gekennzeichnet sind. Bei Pflanzenschutzmitteln, die als giftig, gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend gekennzeichnet sind, müssen zusätzlich Schutzmaßnahmen beachtet werden, die in der Gebrauchsanleitung vorgeschrieben sind.