Geflügel

Freiwillige Eierkennzeichnung

Geflügel

Über die beschriebene Pflicht-Kennzeichnung hinaus ist die Möglichkeit gegeben, verschiedene freiwillige Angaben zu machen, die jedoch auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Freiwillige Angaben:

  • Fütterung der Hennen
  • Legedatum
  • Letztes empfohlenes Verkaufsdatum

Fütterung der Legehennen

Auf die Verwendung von Getreide in Legehennenfutter darf hingewiesen werden, wenn die eingesetzten Futtermittel den vorgeschriebenen Mindestanteil Getreide enthalten. Der Hinweis kann auf Verpackung und Eiern erfolgen.

Hinweis auf …

vorgeschriebener Mindestanteil in der verwendeten Futterzusammensetzung …

Getreide

60 Gew.-% Getreide mit höchstens 15 % Getreide-Nebenerzeugnissen

eine Getreideart

30 % der Getreideart

mehrere Getreidearten

jeweils 5 %

Legedatum

Das Legedatum kann auf der Verpackung angegeben werden. Zusätzlich dazu muss es vom Verpacker oder Erzeuger auf die Eier gestempelt werden („gelegt“ Tag/Monat).

Letztes empfohlenes Verkaufsdatum

Das empfohlene Verkaufsdatum ist für den Handel ein Hinweis auf den letzten Tag, an dem die Eier dem Verbraucher angeboten werden sollten (21.Tag). Nach diesem Datum verbleibt dem Verbraucher eine Frist von sieben Tagen, während der Eier der Güteklasse A bei sachgemäßer Aufbewahrung (Kühlung) noch den an sie gestellten Anforderungen genügen.

(Stand März 2005)