Rinder

Die Ohrmarke

Rinder

Nach einer Verordnung der Europäischen Union (EU) ist jeder Tierhalter dafür verantwortlich, dass alle in seinem Betrieb gehaltenen Rinder zwei identische Ohrmarken tragen.

Auf der Vorderseite der größeren Hälfte steht die Ohrmarkennummer sowohl in Klarschrift als auch in einem so genannten „Barcode“.

Die Nummer setzt sich zusammen aus

  • der Herkunft (hier DE für Deutschland)
  • dem Kürzel für das Bundesland (z. B. NRW)
  • und einer laufenden 8-stelligen Nummer.

In den ersten Lebenstagen wird die Ohrmarke angebracht. Sie begleitet das Rind sein Leben lang. Geht eine Ohrmarke verloren, muss der Halter der Tiere diese sofort ersetzten.

Zusätzlich besitzt jedes Rind einen so genannten „Rinderpass“. Er ist sozusagen der Personalausweis eines Rindes.

Im Bild ist so ein Rinderpass zu sehen (für große Ansicht Bild klicken).

Rinderpass

Ich heiße Debby und bin ein Jerseykalb.
Seit meiner Geburt besitze ich einen Rinderpass und zwei Ohrmarken. Hier könnt Ihr mich im Kreis meiner gleichaltrigen Stallgefährten sehen.

Die Nummer meiner Ohrmarke lautet DE 05 38580870. Sie gibt es nur einmal. DE steht für Deutschland plus eine 10 stellige Nummer, die auch in meinem Rinderpass vermerkt ist.

Was meint Ihr, was passiert ist,
als mein Bauer mir die Ohrmarke einsetzen wollte? Seht selbst!

 

Cartoon gezeichnet von Thomas Apelt. Fotos M.W.